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Flucht- und Rettungspläne

Präsentation

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil A, B und C

nach DIN 14096


Teil A:
In jedem Flucht- und Rettungsplan sind als  zusätzliche  Informationen  Regeln  für  das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen anzugeben.
Sie  können  auch  in  der  Nähe  des Flucht- und Rettungsplans angebracht werden. Die Inhalte dieser Regeln sind den örtlichen  Gegebenheiten  anzupassen. Brandschutzordnung Teil A (nach DIN 14096) enthält die Mindestanforderungen an die Aushänge zum Verhalten im Brandfall und der Verhütung von Bränden. Sie enthält die wichtigesten Hinweise für den Brandfall und soll erste Hilfestellungen geben.

Sie richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten, also neben Arbeitnehmern und Bewohnern auch Besucher.

Teil B:
Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Er enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung und weitere Regeln.

Teil C:
Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C regelt die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und weist diese den verantwortlichen Personen zu

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