BRANDSCHUTZORDNUNG Teil A, B und C
nach DIN 14096
Teil A:
In jedem Flucht- und Rettungsplan sind als zusätzliche Informationen Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen anzugeben.
Sie können auch in der Nähe des Flucht- und Rettungsplans angebracht werden. Die Inhalte dieser Regeln sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Brandschutzordnung Teil A (nach DIN 14096) enthält die Mindestanforderungen an die Aushänge zum Verhalten im Brandfall und der Verhütung von Bränden. Sie enthält die wichtigesten Hinweise für den Brandfall und soll erste Hilfestellungen geben.
Sie richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten, also neben Arbeitnehmern und Bewohnern auch Besucher.
Teil B:
Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Er enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung und weitere Regeln.
Teil C:
Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C regelt die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und weist diese den verantwortlichen Personen zu