FEUERWEHRPLÄNE
Feuerwehrpläne werden im Auftrag des Eigentümers oder Betreibers eines Objektes in Abstimmung mit der Feuerwehr erstellt. Sie dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung und Beurteilung der Lage im Brandfall.
Als Grundlage zur Erstellung dient die DIN 14095. Die örtliche Feuerwehr kann zusätzliche Merkblätter mit Vorgaben herausgeben. Feuerwehrpläne müssen laufend aktualisiert werden.
Feuerpläne enthalten einen schriftlichen Teil und einen zeichnerischen Teil. Sie werden im Gebäude unmittelbar neben dem Fach für die Laufkarten der Brandmeldeanlage deponiert. Bei Gebäuden ohne Brandmeldeanlage befinden sie sich unmittelbar im Zugangsbereich und werden bei der Feuerwehr hinterlegt.