BRANDSCHUTZUNTERWEISUNG
Regelmäßige Brandschutzunterweisungen sind ein wichtiger Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes.
Brandschutzunterweisungen sind nach ArSchG § 12 (1) gefordert.
Brandschutzunterweisungen nach ArSchG müssen
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- danach 1x jährlich stattfinden
Auch in vielen Sonderbauvorschriften sind die regelmäßigen Unterweisungen ein fester Bestandteil.
Die Brandschutzunterweisung klärt z.B. auf über:
- die Inhalte der Brandschutzordnung
- das Verhalten im Brandfall
- das Vermeiden von Bränden
- die Lage der Flucht- und Rettungswege
- die Lage und Bedienung der Feuerlöscher (nicht zwangsläufig mit praktischem Feuerlöschtraining)
- die Lage und Bedienung der Brandmeldeeinrichtungen
Eine besondere Bedeutung haben Brandschutzunterweisungen in Kitas und Schulen. Dabei sind die Unterweisungen eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Räumungsübungen/Evakuierungsübungen.