Oft ist in der Hauordnung oder im Mietvertrag zu lesen, dass die Hauseingangstüren nachts abgeschlossen werden müssen. Mit der Begründung, die Wohnungen besser vor Einbruch zu schützen.
Aber ist das sinnvoll? Und ist das rechtlich überhaupt zulässig?
Generell gilt: Hauseingangstüren sind in den allermeisten Fällen Teil der Rettungswege aus den Wohnungen.
Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen jederzeit in voller Beite mit einem Griff und ohne Hilfmittel (also z.B. Schlüssel) zu öffnen sein.
Für Ausgangstüren, die gegen Öffnen von außen gesichert sein sollen, eignen sich sogenannte "Panikverschlüsse". Diese können mit dem Schlüssel abgeschlossen werden, sind aber von innen jederzeit ohne Schlüssel zu öffnen.
Man kann sich gut vorstellen, wie ein Bewohner aus einer brennenden Wohnung flüchtet und in der Eile den Haustürschlüssel zuhause liegen lässt. Dieser Bewohner steht dann in einem brennenden Haus an der Haustür und kann das Haus nicht verlassen, bis ihm jemand zu Hilfe kommt. Evtl. füllt sich währendessen der Treppenraum hinter ihm immer mehr mit Rauch aus der brennenden Wohnung.
Laut Landesbauordnung der Länder gilt das allgemeine Schutzziel (am Beispiel der Landesbauordung Baden-Württemberg §14 ):
"Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes vorgebeugt wird, der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird, bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist
und wirksame Löscharbeiten möglich sind."
Unter der Rettung von Menschen versteht man das selbstständige Flüchten aus dem Gebäude, sowie die Rettung durch die Feuerwehrkräfte.
Das bedeutet, es ist gesetzlich festgelegt, dass das Flüchten der Menschen aus dem Gebäude ermöglicht werden muss. Dieses wichtige Schutzziel kann auch nicht durch eine Hausordnung für bestimmte Tageszeiten eingeschränkt werden.
Wie viele Ausgangstüren, die als Rettungweg dienen, Sie in Ihrem Gebäude benötigen, lässt nur individuell anhand Ihrer Gebäudestruktur-, Nutzung und Größe feststellen.
Wenn Sie weitere brandschutztechnische Fragen zu Ihrem Wohnhaus haben, lassen Sie sich bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin beraten.