Wissenswertes

Serviceliste

Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?


Umgangssprachlich werden Flucht- und Rettungspläne auch häufig Fluchtwegpläne, Brandschutzpläne, Rettungswegpläne oder Rettungspläne genannt.

Anhand der Flucht- und Rettungspläne können sich Personen, die das Gebäude betreten, über die Rettungswege und die möglichen Einrichtungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher), Brandmelder und 1. Hilfe informieren.

Im Gefahrenfall kann schnell ein alternativer Fluchtweg gefunden werden, sollte ein Weg versperrt sein.für Grundrisse der beschriebenen Anlagen. Sie enthalten alle wichtigen Informationen für den Brandschutz.

Wer braucht einen Flucht- und Rettungsplan?


Besonders in Gebäuden, in denen sich Personen, die nicht ortskundig sind, dauerhaft oder vorübergehend aufhalten, sind Flucht- und Rettungspläne wichtig.

Dies gilt z.B. in

- Krankenhäusern

- Seniorenheimen, Altenheim

- Wohnheime für Studierende, Behinderte, Alte

- Versammlungsstätten

- Hotels und Beherbergungsstätten

- Schulen

- Kitas

- Kaufhäusern

- Verwaltungsgebäuden

- Industriehallen

- Arbeitsstätten

oder sonstigen Anlagen, in denen längere Wege ins Freie zurückzulegen sind.

Flucht- und Rettungspläne werden in vielen Sonderbauvorschriften gefordert und/oder können im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt werden.

Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber beim Erstellen des Flucht- und Rettungsplans?



In der ASR A2.3 (Arbeitsstättenrichtlinie "Fluchtwege und Notausgänge" , Ausgabe März 2022) steht: "Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Flucht- und Rettungspläne können z. B. erforderlich sein in Bereichen:
1. mit unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, bei einer gewinkelten oder von den üblicherweise betrieblich genutzten Verkehrswegen abweichenden Wegführung),
2. mit einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr),
3. mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Abschnitt 5 Absatz 2 Nummer 3 und 4 oder Absatz 3) oder
4. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?


Voraussetzung für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ist eine grundlegende Kenntnisse hinsichtlich der geltenden Norm DIN ISO 23601 und der ASR 2.3.

Um diese richtig anzuwenden, ist ein umfassendes Wissen und eine gewisse Erfahrung im Bereich organisatorischer und baulicher Brandschutz notwendig.

Diese Qualifikationen finden sich beispielsweise bei Brandschutzbeauftragten, Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, Sicherheitstechnikern oder nach Fortbildungen mit entsprechenden Schwerpunkten.


Es ist durchaus möglich einen Flucht- und Rettungsplan über eine Software zu erstellen, die online zu erwerben ist. Diese Software nimmt Ihnen aber nicht die brandschutztechnische Einschätzung der Fluchtwege in Ihrem Gebäude ab. Um einen rechtssicheren Plan zu erhalten, der gleichzeitig auch grafischen Ansprüchen genügt, sollten Sie auf die Zusammenarbeit von Brandschutzexperten und erfahrenen technischen Zeichnern zurückgreifen.

Wie häufig müssen Flucht- und Rettungspläne erneuert werden?




Flucht- und Rettungspläne müssen nach DIN ISO 23601 Abschnitt 5 immer auf dem aktuellen Stand sein. Das heißt, jede bauliche Veränderung muss eingearbeitet werden. Auch Änderungen an den brandschutztechnischen Einrichtungen (z.B. Standort der Feuerlöscher) oder der Notfallmaßnahmen müssen zeitnah in die Pläne aufgenommen werden.


Das bedeutet, dass Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft und aktualisiert werden müssen. Die Zeitabstände muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich festlegen. Ein Anhaltswert ist: alle 2 Jahre.


Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre bestehenden Pläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Wie viele Flucht- und Rettungspläne werden in einem Gebäude benötigt?


Die Anzahl der erforderlichen Flucht- und Rettungspläne richtet sich nach Größe und Komplexität des Gebäudes.


Für die Flucht- und Rettungspläne sind Anbringungsorte zu wählen, an denen sich Personen länger aufhalten, verweilen oder informieren.

Das sind z.B.:

  •   in der Nähe von Treppen und Aufzügen
  •  im Eingangsbereich
  •    im Zugangsbereich zu einzelnen Geschossen
  •    in Versammlungsräumen, z.B. Speisesaal, Gemeinschaftsküchen, Umkleiden...
  •    Zimmerpläne z.B. in jedem Hotelzimmern
Anhand Ihrer Grundrisse beraten wir Sie gerne unverbindlich über geeignete Standorte und die Anzahl der notwendigen Pläne.

Woran erkenne ich, ob meine Pläne nach der aktuellen DIN ISO 23601:2010-12 ausgeführt sind?




Die DIN 23601 fordert unter anderem:

- die Verwendung der Sicherheitsfarben nach DIN ISO 3864 - 1

- Verwendung der Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010:2012-10n.

Meine Flucht- und Rettungspläne entsprechen nicht der DIN ISO 23601. Müssen diese sofort erneuert werden?


In der ASR 2.3, die im März 2022 erschienen ist, findet sich der Hinweis:

"Sofern in der Arbeitsstätte noch Vorgängerversionen der Rettungs- und Brandschutzzeichen verwendet werden, sollen diese auch im Flucht- und Rettungsplan verwendet werden. Wenn in der Arbeitsstätte die nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
gültigen Sicherheitszeichen zur Anwendung kommen, ist auch der Flucht- und Rettungsplan entsprechend anzupassen."

Wann besteht für ein Gebäude Bestandsschutz?




Eine bauliche Anlage, die aufgrund und in Übereinstimmung mit einer hierfür erteilten rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet wurde, genießt stets Bestandsschutz. Rechtmäßig ist eine Baugenehmigung, wenn sie in Übereinstimmung mit den zur Zeit ihrer Erteilung gelten gesetzlichen Vorschriften erteilt wurde.


Der Bestandsschutz erlischt z.B.:

  • bei einer Nutzungsänderung
  • Beseitung und/oder Neubau der baulichen Anlage
  • Nutzungsunterbrechung kann zum Erlöschen des Bestandsschutzes führen
  • baulichen Änderungen (in größerem Umfang) können zum Erlöschen des Bestandsschutzes führen


Aber:  "Bei Gefahren für Leib und Leben" können bei bestehenden Gebäuden auch nachträglich Anforderungen gestellt werden.


Achtung: Ob und in welchem Umfang Bestandsschutz besteht, muss für jede bauliche Anlage individuell betrachtet werden.




Wie und wo müssen Rettungswegpläne aufgehängt werden?


Nach der DIN 23601 sind Flucht- und Rettungspläne so anzubringen, dass sie sich von der Umgebung deutlich abheben und sichergestellt ist, dass sie für den vorgesehenen Nutzer zugänglich und gut lesbar sind. Die Flucht- und Rettungspläne müssen dauerhaft befestigt werden.


Flucht- und Rettungspläne sind in einer Höhe von ca. 1,60 m, gemessen vom Boden zur Planmitte, zu montieren.



Was ist der Unterschied zwischen Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten?




Feuerwehrpläne nach DIN 14095 werden üblicherweise bei bestimmten Sonderbauten im Brandschutzkonzept oder von den Behörden  gefordert. Feuerwehrpläne werden bei der Feuerwehr hinterlegt und, falls vorhanden, auch im Gebäude bei der Brandmeldezentrale.


Feuerwehrlaufkarten liegen auch bei der Brandmeldezentrale und erhalten die Informationen zu den Brandmeldern im Gebäude. Diese werden meist vom Hersteller der Brandmeldeanlage geliefert.




Müssen in einem Hotel in jedem Zimmer Flucht- und Rettungspläne hängen?


Baurechtlich werden Hotels zu den Beherbergungsstätten gezählt. Beherbergungsstätten mit mehr als 13 Gastbetten fallen unter den Anwendungsbereich der Beherbergungsstättenverordnung. In der Beherbergungsstättenverordnung ist explizit gefordert: " In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen. Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein."


Bei kleineren Beherbergungsstätten ist eine Abstimnmgun mit den zuständigen Baurechtsbehörden und ggf. eine  Gefährdungsbeurteilung durch eine/n Brandschutzsachverständige/n sinnvoll. Wenn eine Baugenehmigung vorliegt, sind die Vorgaben zum Thema Brandschutz darin bindend umzusetzen.


Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung der Zimmerpläne für Ihr Hotel. Dabei gehen wir auf Ihre individuellen Wünsche und grafischen Vorstellungen, passend zu Ihrem Hotel ein. Profitieren Sie von unserer großen Erfahrung im Bereich  Flucht- und Rettungspläne im Hotel.





Share by: